Glossar
Bagatellschaden
Von einem Bagatellschaden wird gesprochen wenn der Schaden sich unter einer bestimmten Höhe befindet. Die genaue Höhe der Bagatellschadengrenze hängt im Fall eines Rechtsstreites von der Entscheidung des Gerichts ab. In den vergangenen Jahren hat sich ein Wert zwischen 500 und 750 Euro eingependelt.
Fiktive Abrechnung
Laut § 249 BGB hat der Geschädigte das Recht, sein KFZ auf Kosten des Schädigers reparieren zu lassen oder sich den entsprechenden Betrag auszahlen zu lassen. Wichtig: Je nach Höhe und Art des Schadens kann die Versicherung eine Abrechnung auf Totalschadenbasis verlangen.
Haftpflichtschaden
Hat man durch eigenes Verschulden einem anderen Schaden zugefügt, so ist man laut § 249 BGB verpflichtet, den Schaden zu ersetzen. Der Geschädigte kann statt der Wiederherstellung den zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrag verlangen.
Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung bezieht sich auf die Schadensersatzpflichten die (im Falle einer Kfz-Haftpflichtversicherung) durch die Teilnahme am Straßenverkehr entstehen. Obwohl nach deutschem Strafrecht in der Regel nur der Verursacher eines Schadens zu haften hat, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung insofern eine Ausnahme von der Regel als beim Verkehrsunfall neben dem Fahrer auch der Halter eines Fahrzeuges zur Haftung verpflichtet ist. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, die jeder Halter eines Fahrzeuges abzuschließen hat.
Lackschichtdickenmessung
Ein langes Wort mit einfacher Bedeutung: Anhand der Dicke und Beschaffenheit des Lacks können wir z.B. feststellen, ob bestimmte Teile eines Fahrzeugs mehrfach lackiert wurden. So können Rückschlüsse auf frühere Unfälle oder Defekte gezogen werden.
Kaskoversicherung
Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung ist die Kaskoversicherung in Deutschland keine Pflichtversicherung. Die Kaskoversicherung kommt für selbstverschuldete Schäden am Fahrzeug auf.
Dabei richtet sich der Umfang der Erstattung nach den Vertragsbedingungen, ob z.B. eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde, ob und welche Höhe der Selbstbeteiligung vereinbart wurde etc.
Kausalitätsprüfung
Eine Kausalitätsprüfung sucht Antwort auf die Frage: Hängen Unfall und Schaden ursächlich zusammen? Anders ausgedrückt: Besteht ein Kausalzusammenhang? Wichtig vor allem, um auszuschließen, dass frühere Schäden fälschlicherweise dem aktuellen Unfall und damit etwaigen Schadensersatzansprüchen zugeordnet werden.
Merkantiler Minderwert
Ist ein Schaden entstanden, der den Wert des Kfz bei einem späteren Verkauf mindert, spricht man von merkantilem Minderwert, bzw. Wertminderung.
Motorschaden
Motorschäden sind ein Spezialgebiet der technischen Beurteilung. Sie können sehr unterschiedliche Ursachen haben, beispielsweise durch unsachgemäßen nachträglich Einbau einer Autogasanlage, durch Materialfehler am Motor selbst oder anderen Bauteilen. Laut Wikipedia ist ein Motorschaden der "Verlust an Funktionsfähigkeit und notwendiger beziehungsweise erwünschter Eigenschaften bei einem Motor."
Plausibilitätsprüfung
Eine Plausibilitätsprüfung fragt danach, wie sinnvoll, einleuchtend und nachvollziehbar Schaden und Unfall zusammenhängen.
Totalschaden
Ein Totalschaden liegt dann vor, wenn der Schaden nicht mehr oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand behoben werden kann. Dabei kann es sich um einen technischen Totalschaden handeln bei dem die Beschädigungen derart erheblich sind, dass eine Wiederherstellung nicht möglich oder unverhältnismäßig aufwändig ist oder um einen wirtschaftlichen Totalschaden wenn z.B. die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen.
Überprüfungsgutachten
Das kann zum einen ein "normales" Gutachten sein, was Gegebenheiten überprüft. Zum anderen kann es sich darum handeln, ein bereits eingeholtes Gutachten oder einen Kostenvoranschlag durch ein (zweites) Gutachten zu überprüfen.
Verdeckte Mängel
Diese sind – vor allem für den Laien – nicht ohne weiteres ersichtlich, es kann sich z.B. um Überlackierungen von Schäden handeln, um unsachgerecht repariere Altschäden oder ähnliches. Gerade beim Kauf eines gebrauchten KFZ wird durch ein Gutachten Stellung zu verdeckten Mängeln genommen.
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Flyer Leverkusen (pdf) 645 KB
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